Die Nutzung von künstlicher Intelligenz gehört mittlerweile zum absoluten Standard im Alltag vieler Unternehmen dazu. Gerade für Texte, Bilder und Videos werden Tools wie Gemini, ChatGPT, Claude, Midjounrey, etc. verwendet, da diese eine erhebliche Zeitersparnis mit sich bringen. Doch mit der großen Freiheit durch zahlreiche KI-Tools kommt nun auch die rechtliche Verbindlichkeit: Ab August 2026 zieht die EU die Zügel des EU AI Acts an. Das große Stichwort lautet dann: Transparenzpflicht.
Für viele Unternehmen und Content Creator stellt sich die Frage: Muss ich ab sofort unter jeden Social-Media-Post und neben jedes Produktfoto einen fetten KI-Warnhinweis packen?
Die Entwarnung vorweg: Nein, müsst ihr nicht. Die EU betont ausdrücklich, dass die Kirche im Dorf bleiben soll. D.h. zum Beispiel, wer geringfügige Änderungen mit KI durchführt, muss dies nicht offenlegen. Aber in bestimmten Fällen ist die Kennzeichnung ab August Pflicht und kann bei Verstoß mit hohen Strafen (bis zu 3% des Jahresumsatzes) sanktioniert werden.
Damit eure Website und euer Marketing rechtssicher bleiben, haben wir bei CiSmart die wichtigsten Punkte für euch zusammengefasst.
Ein Blick ins Gesetz: Das fordert Artikel 50 des EU AI Acts
Um zu verstehen, warum diese Änderungen auf uns zukommen, lohnt sich ein Blick auf das rechtliche Fundament. Artikel 50 des EU AI Acts regelt die sogenannten „Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme“. Das Gesetz unterscheidet dabei sehr präzise zwischen den Entwicklern von KI (Anbietern) und den Unternehmen, die diese Tools im Alltag einsetzen (Betreibern).
Die Verordnung stützt sich im Kern auf vier zentrale Säulen:
- Säule 1: Die Interaktions-Transparenz (Absatz 1) Wer ein KI-System einsetzt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss sicherstellen, dass die Nutzer darüber informiert werden. Sobald ein Kunde also mit einem System statt einem Menschen spricht (z. B. bei einem automatisierten Kundenservice-Chat), muss dies sofort offengelegt werden, es sei denn, es ist aus dem Kontext absolut offensichtlich.
- Säule 2: Technische Kennzeichnung im Hintergrund (Absatz 2) Diese Pflicht richtet sich vor allem an die Entwickler von generativer KI (wie OpenAI, Midjourney & Co.). Sie sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ausgaben ihrer Systeme (Bilder, Audio, Videos, Texte) mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen werden. Das passiert meistens über unsichtbare, digitale Wasserzeichen in den Metadaten.
- Säule 3: Die Offenlegung von Deepfakes (Absatz 3) Wenn du als Unternehmen oder Creator Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlichst, die eine echte Person, einen realen Ort oder ein echtes Ereignis vortäuschen (sogenannte Deepfakes), musst du diesen Inhalt aktiv und unmissverständlich für deine Nutzer als „KI-manipuliert“ kennzeichnen. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Inhalte rein künstlerischen, fiktiven oder satirischen Zwecken dienen.
- Säule 4: KI-Texte im öffentlichen Raum (Absatz 4) Verfasst eine KI Texte, die dazu gedacht sind, die Öffentlichkeit über Themen von allgemeinem, gesellschaftlichem oder politischem Interesse zu informieren, greift ebenfalls die Kennzeichnungspflicht. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Text keine menschliche Endkontrolle oder redaktionelle Überarbeitung durchlaufen hat.
Was bedeutet das für dich?
Artikel 50 zeigt ganz deutlich: Die EU will KI nicht verbieten, sondern den Wildwesten im Internet beenden. Für dich als Website-Betreiber bedeutet das vor allem, dass du beim Einsatz von Chatbots oder vollautomatisierten Blog-Inhalten von Anfang an auf die richtige Einbindung und Kennzeichnung achten musst.
Wo gelten welche Kennzeichnungspflichten?

1. KI-generierte Texte: Wann ist ein Hinweis Pflicht?
Beim Verfassen von Texten kommt es ganz strikt auf den Zweck und die Zielgruppe an. Nicht jeder Satz, der aus einer KI-Feder stammt, muss markiert werden.
Hier braucht ihr KEINE Kennzeichnung:
- Klassische Marketingtexte: Produktbeschreibungen im Online-Shop oder Werbeslogans auf der Website.
- Feinschliff & Übersetzung: Wenn die KI lediglich Grammatikfehler korrigiert, Sätze umformuliert oder einen Text übersetzt hat.
- Menschliche Federführung: Wenn der Kerninhalt von einem Menschen erarbeitet wurde und die KI nur assistiert hat.
⚠️ Hier ist die Kennzeichnung PFLICHT:
- Wenn Texte die breite Öffentlichkeit über wichtige gesellschaftliche oder politische Themen informieren sollen (z. B. automatisierte News oder Blogbeiträge von allgemeinem Interesse).
- Wenn die Inhalte gezielt meinungsbildend oder manipulativ wirken könnten und keine menschliche Endkontrolle oder redaktionelle Verantwortung stattgefunden hat.
Formulierungs-Beispiel: „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“
Wie wird es umgesetzt? Ein kurzer, unauffälliger Satz am Ende des Artikels oder ein zentraler Verweis auf einer allgemeinen Transparenzseite (bzw. im Impressum) reicht aus.
2. Bilder, Audio & Videos: Der Kampf gegen Deepfakes
Bei visuellen und auditiven Medien ist die EU besonders streng. Hier geht es vor allem darum, Täuschungen und Missverständnisse zu vermeiden. Das Zauberwort heißt hier: Irreführungspotenzial.
Hier braucht ihr KEINE Kennzeichnung:
- Kreative & abstrakte Grafiken: Comics, Karikaturen, Icons oder offensichtliche Werbe-Illustrationen.
- Klassische Bildbearbeitung: Das Entfernen von störenden Elementen im Hintergrund (z. B. Passanten) oder das Optimieren von Farbe, Schärfe und Belichtung per KI-Werkzeug.
⚠️ Hier ist die Kennzeichnung PFLICHT:
- Fotorealistische Täuschungen (Deepfakes): Künstlich erzeugte Reden von echten Politikern, gefälschte Interviews oder Videos, die ein Ereignis vortäuschen, das so nie stattgefunden hat.
- Synthetische Produkt- & Firmenfotos: Wenn das Bild eines Firmengebäudes oder ein Produktfoto täuschend echt wirkt, das Objekt in der Realität aber (noch) gar nicht so existiert.
Formulierungs-Beispiel: „Bild mit KI erstellt“ oder „Video enthält KI-generierte Sequenzen.“
Wie wird es umgesetzt? Eine kleine, gut lesbare Bildunterschrift, ein Hinweis direkt in der Videobeschreibung oder eine kurze Texteinblendung am Anfang/Ende des Videos sind ideal. Alternativ könnt ihr auch die offiziellen, neuen EU-Symbole einbinden.
3. Direkte Interaktion: Hallo, ich bin ein Bot!
Der Gesetzgeber möchte, dass Nutzer jederzeit wissen, ob sie mit einem echten Menschen aus Fleisch und Blut kommunizieren oder mit Algorithmen.
Hier braucht ihr KEINE Kennzeichnung:
- Wenn ein menschlicher Kundenservice-Mitarbeiter im Hintergrund ein KI-Tool nutzt, um schneller Antworten zu finden.
- Wenn die KI unsichtbare Prozesse steuert (z. B. die automatische Berechnung von Rabatten im Hintergrund).
- Wenn das Interface ohnehin offensichtlich eine KI ist (z. B. wenn der Nutzer direkt in ein ChatGPT-Fenster tippt).
⚠️ Hier ist die Kennzeichnung PFLICHT:
- KI-Chatbots auf eurer Website, die den Erstkontakt mit Kunden übernehmen.
- Telefon-Sprachsysteme (Voicebots), die Kundenanrufe automatisiert entgegennehmen und beantworten.
- Digitale Avatare, die in Video-Form Beratungsgespräche führen.
Formulierungs-Beispiel: „Sie chatten aktuell mit unserem KI-Assistenten.“
Wie wird es umgesetzt? Der Hinweis muss direkt zum Start der Unterhaltung unmissverständlich angezeigt werden. Eine einmalige Einblendung zu Beginn reicht vollkommen aus.
Die offiziellen EU-Icons: So sieht die digitale Transparenz in der Praxis aus
Neben rein textlichen Hinweisen setzt die EU verstärkt auf visuelle Wiedererkennung. Das Ziel: Verbraucher sollen auf den ersten Blick erkennen, wo künstliche Intelligenz im Spiel ist. Dafür sieht der EU AI Act eine Kombination aus sichtbaren Symbolen und technischer Kennzeichnung vor.
Visuelle Hinweise und digitale Wasserzeichen: Ein Doppelgespann
Die Richtlinien unterscheiden bei der Kennzeichnung zwischen zwei Ebenen, die Hand in Hand gehen:
- Sichtbare Icons (Front-End): Standardisierte Piktogramme oder Kennzeichen, die direkt am Bild, Video oder im Chatfenster platziert werden. Sie dienen der sofortigen Orientierung für den menschlichen Betrachter.
- Unsichtbare Metadaten (Back-End): Maschinenlesbare Wasserzeichen (Watermarking) direkt im Dateicode. Diese sorgen dafür, dass auch Suchmaschinen, Browser und Social-Media-Plattformen (wie Google, LinkedIn oder Meta) den KI-Ursprung automatisch auslesen und verarbeiten können.
Die drei Icon-Typen

Die Icons (verfügbar in schwarz/weiß und teiltransparent) wurden mit Nutzern getestet und sind in drei Kategorien unterteilt:
- Basic Icon: Wird verwendet, wenn KI bei der Erstellung involviert war (z.B. als Ergänzung zu einem Text wie „Stimmen generiert mit…“).
- Fully AI-Generated: Für Inhalte, die zu 100 % von KI erstellt wurden, ohne menschliches Zutun außer dem Prompting (z.B. komplett KI-generierte Fake-Videos von Politikern oder KI-Nachrichtenzusammenfassungen).
- Partially AI-Modified: Wenn bestehendes, menschengemachtes Material durch KI verändert wurde (z.B. Face-Swapping bei einem Foto).
Wo und wie müssen die Icons eingebunden werden?
Obwohl die Nutzung genau dieser Icons freiwillig ist (die gesetzliche Kennzeichnungspflicht an sich ist aber bindend!), gibt es Vorgaben zur Darstellung, wenn man sich an den „Code of Practice“ hält.
Zusätzlich wird Barrierefreiheit empfohlen (z.B. lesbar für Screenreader durch Alt-Texte, klare Sprache in Zusatzlabels).
Das Icon muss sofort beim ersten Betrachten des Inhalts deutlich sichtbar sein.
Es darf nicht verdeckt werden und sollte direkt in den Inhalt eingebettet sein (damit es auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleibt).
Damit die Kennzeichnung ihren Zweck erfüllt und abmahnsicher ist, gelten klare Regeln für die Platzierung auf eurer Website:
- Bei Bildern & Grafiken: Das Icon wird gut sichtbar in einer der Bildecken oder direkt in die Bildunterschrift integriert. Es darf nicht im Fließtext versteckt werden.
- Bei Videos & Audio-Dateien: Eine deutliche Einblendung des Symbols zu Beginn des Beitrags oder ein dezent mitlaufendes Wasserzeichen in einer Bildecke.
- Bei Chatbots & Interaktions-Tools: Das Icon gehört direkt in den Header des Chat-Fensters oder neben das Eingabefeld, damit der Nutzer vor der ersten Eingabe bescheid weiß.
CiSmart-Tipp: Greift nach Möglichkeit auf die offiziell von der EU empfohlenen oder standardisierten Piktogramme zurück. Eigenkreationen bergen das Risiko, bei Prüfungen durch Behörden als unzureichend oder irreführend eingestuft zu werden.
Warum standardisierte EU-Icons eine Chance für euer Branding sind
Statt die Icon-Pflicht als reine Bürokratiehürde zu betrachten, sollten Unternehmen sie als Vertrauensbeweis nutzen. Das saubere Einbinden der offiziellen EU-Symbole zeigt Website-Besuchern gleich drei Dinge:
- Technologische Innovation: Ihr nutzt moderne KI-Tools effizient und zielgerichtet.
- Lückenlose Compliance: Ihr nehmt Datenschutz und EU-Regularien ernst und schützt euer Unternehmen vor Abmahnungen.
- Transparenz auf Augenhöhe: Ihr begegnet euren Kunden mit voller Ehrlichkeit – ein unbezahlbarer Faktor im digitalen Geschäft.
Transparenz schafft Vertrauen
Die neuen Regeln ab August 2026 klingen im ersten Moment nach viel Bürokratie, sind aber eine große Chance. Unternehmen, die offen und professionell mit der Kennzeichnung von KI umgehen, signalisieren ihren Kunden Seriosität und ein hohes Qualitätsbewusstsein.
Habt ihr eure Website schon auf die neuen Anforderungen vorbereitet? Egal ob es um die Integration von rechtskonformen Chatbots, die Anpassung deiner Datenschutzerklärung oder die technische Wartung euer Systeme geht: Wir von CiSmart halten euch den Rücken frei, damit ihr euch ganz auf euer Business konzentrieren könnt.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient reinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt CiSmart keine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der rechtlichen Angaben. Für eine verbindliche Rechtsprüfung wendet euch bitte an einen qualifizierten Juristen.
Weiterführende Infromationen und Quellen:
Die IHK Köln bietet eine richtig gute Auflistung von Inhalten, die (nicht) Kennzeichnungspflichtig sind: https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/digitalisierung-und-innovation/digitalisierung/transparenzpflichten-nach-der-ki-verordnung-7100068
EU AI Guidelines für den Artikel 50: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems
EU Labels zur Kennzeichnung von KI generierten Inhalten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content#ecl-inpage-what-content-needs-to-be-labelled-as-ai-generated-or-manipulated?
Die Transparenzvorschriften des EU-KI-Gesetzes: Ein praktischer Leitfaden zu Artikel 50